Zeit zu reden – Das Recht auf Widerstand unter Terrorverdacht
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ – mit diesen Worten wird gerne Bertold Brecht zitiert, wann immer es um gesellschaftlichen Widerstand gegen ungerechte Verhältnisse geht. Der Satz stammt zwar ursprünglich von Papst Leo XIII. aus dem 19. Jahrhundert, erscheint aber relevanter denn je. Unter welchen Umständen ist es Bürger*innen eines Staates oder einer Bevölkerung unter Fremdherrschaft erlaubt, Widerstand zu leisten – auch gewaltsamen? Welche völkerrechtlichen Regeln gelten für den bewaffneten Widerstand? Und wie lässt sich dieser von dem inflationär und häufig unpräzise verwendeten Begriff „Terror“ abgrenzen? (…)

